Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin – Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §3 (ASiG)

Die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens ist in entscheidendem Maße von der Gesundheit und damit der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter abhängig. Kostenintensive Fehl- und Ausfallzeiten bedeuten gravierende Wettbewerbsnachteile, die durch eine gezielte und bedarfsgerechte arbeitsmedizinische Betreuung vermieden werden können.

Die Arbeitsmedizin umfasst die Beurteilung
der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten und die präventive Vorsorge.

 

Unsere Serviceleistungen, die durch hochqualifizierte Betriebs- und Arbeitsmediziner erbracht werden, entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben. Demnach muss jeder Betrieb, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten sorgen. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. des Unfallversicherungsträgers.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung unterstützen Sie unsere Arbeits- und Betriebsmediziner bei der Gesundheitsprävention, der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, begutachten Ihre Arbeitsabläufe und nehmen an Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen) teil. Der Umfang der Betreuung hängt von der Art und Größe Ihres Unternehmens ab und wird von den jeweiligen Unfallversicherungsträgern konkretisiert.

folgende Beratungsanlässe könnten Sie betreffen:

Die einfachste und meist kostengünstigste Variante der arbeitsmedizinischen Betreuung bietet der Betreuungsvertrag.

 Damit schaffen Sie sich Rechtssicherheit und erfüllen Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.