Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit – Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §6 (ASiG)
Der rasante technische Fortschritt stellt wachsende Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit im Berufsalltag. Defekte Maschinen, unzureichende Arbeitsausrüstung oder ungewollt leichtsinniges Verhalten am Arbeitsplatz können böse gesundheitliche, finanzielle sowie strafrechtliche Folgen haben.
Überall dort, wo die Gesundheit Ihres Personals in Gefahr ist, sind unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihre richtigen Ansprechpartner. Als erfahrene Praktiker erkennen sie bei Betriebsbegehungen selbst versteckte Gefahrenquellen und bieten Ihnen hierfür Lösungsmöglichkeiten.
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu bestellen.
folgende Beratungsanlässe könnten Sie betreffen:
- Beurteilung von Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei der Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
- Messtechnische Beurteilung von Arbeitsplätzen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Unterweisungen und Schulungen von Mitarbeitern und Vorgesetzten
- Beratung zum Gefahrguttransport
- Mithilfe und Unterstützung bei:
- der Erstellung von Gefährdungsanalysen
- der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- bei der Erstellung der Betriebsanweisungen
- bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
- Ausbildung für Brandschutzhelfer gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz, §22 DGUV-Vorschrift 1, ASR A2.2, DGUV-Information 205-023
- Prüfung von Leitern und Tritte nach EN 131
- Regalinspektion nach BetrSichV gem. DIN EN 15635
- Ausbildung von Gabelstaplerfahrer und Kranführer
Für detaillierte Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und individuelle Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.
Wir freuen uns auf Sie !